Normen sind keine Kostentreiber, sondern ein bewährtes Instrument für eine effiziente und schlanke Gesetzgebung, argumentiert Katja Krüger, Leiterin Regierungsbeziehungen bei DIN.
Ein schlanker, leistungsfähiger und bürokratiearmer Staat ist kein Selbstzweck. Er ist Voraussetzung für wirtschaftliche Dynamik, für Innovation und für den gesellschaftlichen Wohlstand in Deutschland. Bund und Länder haben sich hier viel für die nächsten Jahre vorgenommen: Verfahren sollen vereinfacht, Zuständigkeiten gebündelt, die Verwaltung schlanker und die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigt werden. In dieser Debatte gerät auch die Normung in den Fokus: Dabei wird sie häufig – wie zuletzt in der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern – ausschließlich als Kostentreiber betrachtet und nicht als das, was sie eigentlich ist: ein lang bewährtes Instrument zur Bürokratievermeidung.
Wie Normung Bürokratie vermeidet
Das Prinzip, warum Normen zur Bürokratievermeidung beitragen, ist simpel und bestechend: Der Gesetzgeber definiert politische Ziele und legt Schutzniveaus fest, etwa für Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt. Normen konkretisieren diese Ziele und machen sie umsetzbar. Sie werden im Konsens von Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und öffentlicher Hand erarbeitet und regelmäßig an den Stand der Technik angepasst.
Ein Staat kann nur Vertrauen schaffen, wenn seine Regeln für alle klar und verlässlich sind und im Alltag funktionieren. Diese Transferleistung und damit Fairness im Wettbewerb schafft Normung. Konkret bedeutet das:
- Gesetze bleiben schlanker und konzentrieren sich auf das Wesentliche.
- Unternehmen erhalten zugleich durch referenzierte Normen hilfreiche Orientierung für die Umsetzung regulatorischer Anforderungen.
- Innovationen können dabei schneller berücksichtigt werden, weil Normen flexibler angepasst werden können als Gesetze.
- Die Anbindung an europäische und internationale Standards für Anschlussfähigkeit deutscher Produkte in globalen Wertschöpfungsketten.
Normverweise in der Praxis: Das Beispiel Trinkwasserverordnung
Im Dezember haben sich Bund und Länder als Teil der Föderalen Modernisierungsagenda darauf geeinigt, sämtliche Verweise auf technische Standards – wie z. B. DIN-Normen – in den Gesetzen von Bund und Ländern bis zum 30. Juni 2026 zu überprüfen und wo nicht notwendig zu streichen. Das Dokument versteht Normen dabei als Kosten- und Aufwandstreiber. Selbstverständlich sollten Verweise auf Normen nur dann erfolgen, wenn dies sinnvoll ist. So gibt es beispielsweise in der Trinkwasserverordnung viele Normverweise, die einheitliche Anforderungen an Wasserkontrollen, z. B. auf E-coli oder Legionellen, festlegen. Das dient dem staatlichen Ziel, die Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Durch die Anwendung der referenzierten Normen sparen Unternehmen Geld, weil sie alternativ den Nachweis erbringen müssten, dass ihre Testmethode der geforderten Verlässlichkeit entspricht. Der Staat wiederum spart Geld und Personal, weil er nicht in jedem Einzelfall überprüfen muss, ob Messwerte vertrauenswürdig ermittelt wurden.
Warum der Skeptizismus zum Eigentor wird
Der Skeptizismus, den die Föderale Modernisierungsagenda der Normung entgegenbringt, könnte somit für Bund und Länder zum Eigentor in Sachen Bürokratierückbau werden. Denn auch wenn Verweise auf Normen gestrichen werden, bleibt die staatliche Pflicht, für Rechtsklarheit zu sorgen. Folglich drohen mehr Detailregelungen in Gesetzen und Verordnungen, steigender Personalbedarf in der Verwaltung, längere Abstimmungsprozesse in der Rechtssetzung und auch erhöhte Rechtsunsicherheit. Zudem bestünde die Gefahr eines föderalen Flickenteppichs technischer Einzelregelungen, der Unternehmen und Behörden gleichermaßen belastet.
„Standards sind ein bewährtes Instrument für eine effiziente und schlanke Gesetzgebung.“
Katja Krüger, Leiterin Regierungsbeziehungen bei DIN
Vor diesem Hintergrund ist Bund und Ländern ein differenzierter und zielorientierter Umgang mit Normverweisen angeraten. Eine transparente Überprüfung bestehender Verweise kann sinnvoll sein, vorausgesetzt, Wirtschaft, Anwender*innen und technische Expertinnen und Experten werden eng in die Entscheidung, ob ein Verweis zielführend ist, eingebunden. Grundsätzlich aber haben Normen eine bürokratieentlastende Wirkung, auch in Zukunft.
Weitere Beispiele, bei denen Normung künftig unverzichtbar bleibt:
- Digitalisierung der Qualitätsinfrastruktur: Standardisierte Prozesse sorgen für erhebliche Erleichterungen bei allen Beteiligten.
- Digitaler Produktpass: Teils bereits heute verpflichtend – Normung schafft die notwendige Grundlage.
Eine effiziente Regulierung und Verwaltung brauchen folglich auch in Zukunft die bewährte Arbeitsteilung zwischen politischer Zielsetzung (dem „Was?“) und Normung (dem „Wie?“).
ZUR PERSON
Katja Krüger leitet bei DIN den Bereich Regierungsbeziehungen.



